Laser
Die sanfte und schmerzfreie Bestrahlung von Akupuntkurpunkten mit Low-Level-Lasern
bietet eine gute Alternative zur Nadel-Akupunktur bei Kindern oder Patienten mit Nadelphobie.
Die Wirksamkeit dieser Laser umfasst aber auch noch weitere Bereiche.
So kann eine durch den Arzt durchgeführte Laser-Therapie z. B. zu folgenden Wirkungen führen:
durchblutungsfördernd und mikrozirkulationsunterstützend, immunregulierend, entzündungshemmend,
schmerzlindernd, wundheilungs- fördernd und nervenregenerierend.
Biologische Wirkung des Low-Level-Lasers
Der Laser sorgt im bestrahlten Gewebe in jeder Körperzelle für eine erhöhte Bereitstellung
an Energie, einen besseren Stoffwechsel und eine erhöhte Zellteilungsrate.Die Low-Level-Lasertherapie ist immer eine regulative Therapie, d. h. beispielsweise bei einer Mangelversorgung der Zelle durch Durchblutungsstörung, obwohl die Energielage und damit die Zellteilung und Reparationsfähigkeit der Zelle betroffen ist, hat der Laser seine größten therapeutischen Effekte.
Einsatzbereiche und Wirkung der Low-Level-Lasertherapie
Die Low-Level-Lasertherapie wirkt:
- Durchblutungssteigernd, z. B. bei diabetischer Mikroangiopathie
- Immunstimulierend, z. B. bei Infekten oder Allergien
- Entzündungshemmend, z. B. bei Arthritis oder Epicondylitis
- Schmerzlindernd, z.B. bei Arthroseschmerzen
- Antiödematös, z. B. bei Sportverletzungen
- Wundheilungsfördernd, z. B. bei Ulcera und Verbrennungen
- Nervenregenerierend
- Akupunkturpunkt stimulierende, mit der Akupunkturnadel vergleichbare Wirkung, z. B. bei Kindern oder Nadelphobie
Kontraindikationen der Lasertherapie
Primär stellt nur die Bestrahlung des Auges ein Risiko bei der Low-Level-Lasertherapie dar.
Der Schutz des Auges erfolgt durch das Tragen einer geeigneten Laserschutzbrille.Folgende Bereiche sollten nicht bestrahlt werden:
- Graviditas, im Uterusbereich - Epiphysenareale der Kinder
- offene Fontanellen - endokrine Drüsen, v.a. bei Kindern
- Gonaden bei Kindern; bei Erwachsenen dagegen nur geringes Risiko
- Sonnenallergie; ggf. Probebestrahlung,
da man mit anderen Wellenlängen arbeitet - Malignome
Aufbau des Lasers
Das technische Grundprinzip ist bei allen Lasern gleich. Man benötigt ein so genanntes aktives Medium, das z. B. kann ein Festkörper (z. B. Rubinkristall), ein Gas (z. B. CO2 oder HeNe) oder auch ein Halbleiter sein (z. B. GaAlAs).
Diesem wird nun von außen Energie zugeführt, z.B. durch eine Blitzlichtlampe, elektrischer
Energie, oder auch einem anderen Laser. Dadurch werden die Elektronen des aktiven
Mediums in einen angeregten Zustand versetzt, d. h. sie speichern diese Energie. Trifft
nun ein Photon (ein Lichtteilchen) auf dieses Elektron, so wird diese gespeicherte
Energie in Form von zwei Photonen mit derselben Richtung, derselben Wellenlänge und
derselben Phase und Amplitude abgegeben (Kohärenz). Diese Photonen treffen nun auf
weitere angeregte Elektronen und verstärken diesen Effekt. Das ist die angeregte Emission
von Strahlung.Für eine zielgerichtete Nutzung des hochenergetischen Strahles befinden sich an den Längskanten des aktiven Mediums Spiegel die diesen Effekt verstärken. Durch einen der Spiegel, der teildurchlässig ist, wird der nutzbare Laserstrahl ausgekoppelt.
Betriebsarten des Lasers in der Low-Level-Lasertherapie
Ein Laser kann in zwei Betriebsarten arbeiten, als CW-Lase (CW: Continuous Wave) oder als Impuls-Laser.Der CW-Laser gibt kontinuierlich seine Leistung ab, die bei den Low-Level-Lasern bis maximal 150 mW liegt.
Der Impuls-Laser arbeitet mit sehr kurzen Impulsen (z. B. 200 ns) die allerdings bis etwa 50 W betragen können (das etwa 1000-fache eines CW-Lasers). Nach dem Impuls wird eine je nach Laser unterschiedliche Abkühlphase benötigt. Wird diese Zeit unterschritten, zerstört sich der Laser in Folge der thermischen Überlastung selbst. Dieser Effekt begründet die relativ geringe mittlere Leistung bei den Impulslasern.
Beide Laserbetriebsarten lassen sich in den Frequenzen Bahr, Nogier, Reininger etc. modulieren.
Lasersicherheit
Für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen in der Humanmedizin sind in Deutschland
zwei Verordnungen wichtig, deren Bestimmungen eingehalten werden müssen: einmal die
Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (B2) der Berufsgenossenschaften und das
Medizinproduktegesetz bzw. daraus wichtig für den Betreiber bzw. Anwender die
Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Für die Absicherung des Patienten
gelten die entsprechenden Haftpflichtbestimmungen.
Schutzbrillen
Das einzige Risiko in der Low-Level-Lasertherapie birgt die Bestrahlung des Auges.
Bei der hohen Leistungsdichte des Lasers und der verwendeten Wellenlänge (Rotlicht
und nahes Infrarot) wird schon bei einer kurzzeitigen Bestrahlung eine Schädigung
der Netzhaut ausgelöst.Daher müssen alle Personen im Laserbereich eine für den speziellen Laser geeignete Laserschutzbrille tragen. Welche Brillen sich für den jeweiligen Laser eignen hängt davon ab, ob es sich um einen CW- oder Impulslaser handelt. Zudem sind Wellenlänge, Ausgangsleistung bzw. Leistungsdichte zu berücksichtigen. Die Einteilung erfolgt hier in verschiedene Schutzklassen.
Die Laserschutzbrillen für die persönliche Schutzausrüstung sind, anders als die Patientenschutzbrillen PSB 2, nicht im Lieferumfang enthalten (Ausnahme: Timelas Vital) und müssen ggf. zusätzlich erworben werden. Selbstverständlich können diese Schutzbrillen auch für den Patienten verwendet werden.




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