Elektrostimulation

Elektrostimulation ist der Überbegriff für die Stimulation von Nerven oder Muskeln mit elektrischen Impulsen. Diese Therapieform hat ein breites Einsatzspektrum vor allem in der Schmerztherapie und Muskelstimulation und bietet zudem eine gute Ergänzung zu herkömmlichen Behandlungsmethoden. Je nach Impulsform und Anwendungsbereich unterscheidet man in der Elektrostimulation zwischen TENS (transkutane elektrische Nervenstimulation) und EMS (elektrische Muskelstimulation).

Die Impulse, die von einem Elektrostimulationsgerät ausgehen, fließen durch die Haut (transkutan) zu Nerven und Muskeln. Dazu werden Elektroden auf die Haut geklebt oder Sonden verwendet, wie z. B. beim Beckenbodentraining zur Therapie von Inkontinenz. Die Anwendungsgebiete sind breit gefächert. Elektrostimulationsgeräte werden zur Schmerztherapie, zum Muskelerhalt, zur Behandlung von Inkontinenz und erektiler Dysfunktion und Hyperhidrosis eingesetzt. Selbst bei der Behandlung von Übelkeit oder Schnarchen kann der Einsatz von Elektrostimulation hilfreich sein. Schließlich finden Elektrostimulationsgeräte auch in der Akupunktur Verwendung (Elektro-Akupunktur).

Gegenanzeigen für die Elektrostimulation

Prinzipiell ist die Behandlung mit TENS und EMS bei fast allen Patienten möglich. Dabei gelten jedoch die folgenden Ausnahmen und Vorsichtsmaßnahmen.

TENS/EMS darf nicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden (Kontraindikationen):

  • bei Anwender/-innen mit elektronischen Implantaten wie z. B. Herzschrittmacher
    (metallische Implantate stellen bei Verwendung von TENS/EMS-Geräten keine Kontraindikation dar)
  • bei Anwender/-innen mit schweren Herzrhythmusstörungen
  • bei Anwender/-innen mit Anfallsleiden
  • bei Anwender/-innen mit Wunden oder Hauterkrankungen im Anwendungsbereich der Elektroden
  • bei Anwender/-innen mit malignen (bösartigen) Erkrankungen im Anwendungsbereich der Elektroden
  • bei Anwenderinnen in der Schwangerschaft gilt zusätzlich zu den allgemeinen Kontraindikationen der TENS:
    • Eine TENS-Anwendung in der Schwangerschaft soll grundsätzlich mit dem behandelnden Arzt und der Hebamme unter Berücksichtigung des Nutzen und des Risikos abgestimmt werden.
    • Bei Patientinnen, die Fehl- oder Frühgeburten erfahren haben, soll TENS in der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
    • Bei Patientinnen mit Frühwehen soll TENS nicht angewendet werden.
    • In den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft soll TENS allgemein nicht oder nur nach sorgfältiger Risikoabwägung angewendet werden. Insbesondere eine Stimulation in Gebärmutternähe ist zu vermeiden.
    • Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat soll TENS nicht in der Nähe der Gebärmutter angewendet werden. Dies betrifft alle Elektrodenanlagen im Bauch-, Becken- und unteren Rückenbereich.
    • Unter der Geburt ist TENS erlaubt.

Bitte beachten Sie zu Gegenanzeigen immer auch die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Gerätes.